Rehwildsymposium
der Jagdagenda 21 e.V. vom 20.01.2018
Die folgenden vier Videos dokumentieren die Vorträge des Symposiums:
Immer nur schädlich?
Rehwild und seine Wirkung auf die Walddynamik
Wer heute „Rehwild“ hört, denkt meist sofort an „Verbiss“ und „Waldschäden“. Aber stimmt denn dieser einfache Zusammenhang?
Kurz gesagt: Nein! In der folgenden Präsentation zeigt die erfahrene Wildtierbiologin, Dr. Christine Miller, welche Rolle Rehe im Ökosystem Wald einnehmen. Und was tatsächlich dran ist an den vielen angeblich so schlimmen Folgen für den Wald und die Forstwirtschaft, wenn man Natur in Form von Wildtieren zulässt.
Und nebenbei werden auch die aktuellen Schlagworte vom „Klimawald“ bis zum „Biodiversitätsverlust“ einem Fakten-Check unterzogen.
Rehwild in der Ideologiefalle
Zwischen dem ideologisch missbrauchten und wissenschaftlich höchst fragwürdigen Verbissgutachten Bayerns und dem Dogma „Wald vor Wild“ wird das Rehwild und alles übrige wiederkäuende Schalenwild im Freistaat Bayern zerrieben.
Das Verbissgutachten kommt in Bayern seit 1986 in kaum veränderter Form zur Anwendung. Eklatante Mängel in dessen Systematik und dessen statistischer Auswertung wurden immer wieder benannt und angeprangert, alle Vorschläge sie abzustellen aber stets ohne Begründung abgelehnt. Das Dogma „Wald vor Wild“, was gleichbedeutend ist mit Mammon vor Moral, steht seit 2005 im Bayerischen Waldgesetz.
Das ideologische Verbissgutachten zusammen mit dem Dogma „Wald vor Wild“ eignen sich bestens für eine wildfeindliche Jagdpolitik. Einzelheiten zum Thema und einen jagdgeschichtlichen Überblick erfahren Sie in diesem Video.
Dr. Holger v. Stetten
Der Rechtsstaat und seine Beziehung zum Eigentum aus jagdrechtlicher Sicht
Eigentum verpflichtet! Dies gilt auch für das Eigentum an Grund und Boden, mit dem das Jagdrecht untrennbar verknüpft ist.
Wie gut werden die Rechte des Grundeigentümers gegenüber den Ansprüchen anderer Naturnutzer geschützt? Welche Einschränkungen, die ausschließlich !! durch Gesetz erfolgen dürfen, müssen z.B. durch Vorgaben des Naturschutzes entschädigungslos hingenommen werden? Welche Rechte und Pflichten hat die Jagdgenossenschaft, die kraft Gesetzes Inhaber des Jagdausübungsrechtes wird und welche finanziellen Risiken ergeben sich für den Jagdgenossen als Jagdrechtsinhaber im Falle einer sog. Eigenbewirtschaftung des genossenschaftlichen Jagdbezirks?
Welche Aufgaben und Pflichten kommen den unteren Jagdbehörden als Teil der vollziehenden Gewalt in diesem Bereich zu? Diese und etliche weitere Aspekte zum Thema werden unter Benennung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen von Frau Annemarie Schwintuchowski angesprochen.
Jagd und Tierschutz
Zur Jagd gehört unauflöslich der Tierschutz. Tierschutz und Jagd zusammen bedeuten Waidgerechtigkeit. Damit ist Waidgerechtigkeit ein höchst moderner Begriff und keinesfalls antiquiert, wie von den Jagdgegnern so gerne behauptet.
Tessy Lödermann zeigt in diesem Video die Wichtigkeit des Tierschutzes bei der Jagdausübung auf. Alle Tiere, auch die wildlebenden Tiere, sind Mitgeschöpfe und als solche zu betrachten. Sie ohne vernünftigen Grund zu töten, ist gesetzeswidrig und strafbar. Tiere ohne vorherige Betäubung zu töten ist nur während der Jagd erlaubt und auch nur dann, wenn unnötiges Leid vermieden wird.
Artikel aus der Allgäuer Zeitung vom 22.01.2018


